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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Meilen

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Meilen ist für die Bewohnerinnen und Bewohner aller elf Bezirksgemeinden zuständig, unabhängig von Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit. Ist eine Person nicht in der Lage, sich selber zu helfen oder Hilfe zu holen, so ist es die Aufgabe der KESB zu prüfen, ob die Hilfestellung durch die Familie, andere Personen oder Dienste geleistet werden kann und ob sie ausreichend ist. Ansonsten muss die KESB die notwendige Unterstützung organisieren. So wird gewährleistet, dass die Interessen der betroffenen Person gewahrt werden. Falls Sie Hilfe zu diesem Thema brauchen wählen sie 044 913 39 99 oder finden Sie hier mehr Informationen.

Die politischen Gemeinden des Bezirks Meilen bilden zusammen unter dem Namen "Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Meilen" (ZV KES Meilen) einen Zweckverband nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes. Sie konstituieren auf unbestimmte Zeit einen Kindes- und Erwachsenenschutzkreis gemäss dem Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR) vom 25. Juni 2012.

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