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Baugesuche
Für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen braucht es eine Baubewilligung. Auch der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungs- bzw. meldepflichtig. Eine abschliessende Auflistung aller bewilligungspflichtigen Vorhaben findet sich in § 309 des Planungs- und Baugesetzes (PBG).
Der reine Unterhalt von Bauwerken sowie kleinere innere Umbauten und Vorhaben von untergeordneter Bedeutung sind gemäss § 1 der Bauverfahrensverordnung (BVV) nicht baubewilligungspflichtig.
Die Eingabe und Abwicklung der Baugesuche erfolgt über die kantonale Plattform eBaugesucheZH. Auch die Planauflage während der Auflagefrist von Baugesuchen ist über die Plattform eAuflageZH ersichtlich und die Begehren von Baurechtsentscheiden werden digital eingereicht.
Bitte beachten Sie die korrekte Bezeichnung der dem Baugesuch beizufügenden Dokumente.
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Verkehrserschliessung Grundstückzufahrten (Sichtbereiche)
Dieses Merkblatt dient Bauherrschaften und Planenden als Orientierung für die Gestaltung privater Zufahrten zu Autoabstellplätzen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; die abschliessende Beurteilung erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
Damit Ihr Baugesuch effizient beurteilt werden kann, bitten wir Sie, die Sichtverhältnisse sowie allfällige Gefälle der Zufahrten in den Baugesuchsunterlagen planerisch darzustellen oder anzugeben.
| Nummer | Name | Inkrafttreten |
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| 700.11 | Bau- und Zonenordnung | 21. März 2022 |
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bau + Planung | 044 922 72 50 | bau@uetikonamsee.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauverfahren | 044 922 72 50 | bau@uetikonamsee.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Baukommission | 044 922 72 50 | bau@uetikonamsee.ch |