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Bewilligungen

Sie möchten eine öffentliche Veranstaltung in der Gemeinde durchführen oder die Nachtruhe für eine Party verlängern? Sie betreiben eine Gastwirtschaft und brauchen dazu ein Patent?

Dann holen Sie sich bei der Gemeinde Uetikon am See eine Bewilligung. Die Bewilligungsformulare finden Sie hier.

Kontakt

Sicherheit
Bergstrasse 90
8707 Uetikon am See
Tel. 044 922 72 30
sicherheit@uetikonamsee.ch

Bewilligung Benützung öffentlicher Grund

Sie benötigen den öffentlichen Grund und brauchen dazu eine Bewilligung? Füllen Sie das Formular aus und wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit. Wir helfen Ihnen gerne weiter. …

Sie benötigen den öffentlichen Grund und brauchen dazu eine Bewilligung? Füllen Sie das Formular aus und wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bewilligung lärmende Arbeiten

Sie brauchen einen Bewilligung für Arbeiten während den Ruhezeiten? Füllen Sie das Formular aus und wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit. Wir helfen Ihnen gerne weiter. …

Sie brauchen einen Bewilligung für Arbeiten während den Ruhezeiten? Füllen Sie das Formular aus und wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bewilligung Veranstaltung

Sie planen eine öffentliche Veranstaltung und brauchen dazu eine Bewilligung? Füllen Sie das Formular aus und wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit. Wir helfen Ihnen gerne weiter. …

Sie planen eine öffentliche Veranstaltung und brauchen dazu eine Bewilligung? Füllen Sie das Formular aus und wenden Sie sich an die Abteilung Sicherheit. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bewilligungen

Organisieren Sie ein Anlass und benötigen ein polizeiliche Bewilligung für: Die Benützung des öffentlichen Grundes (Parkplätze)befristetes Patent zur Führung einer FestwirtschaftVerlänge…
Organisieren Sie ein Anlass und benötigen ein polizeiliche Bewilligung für:
  • Die Benützung des öffentlichen Grundes (Parkplätze)
  • befristetes Patent zur Führung einer Festwirtschaft
  • Verlängerung der Schliessungsstunde
  • Ausnahme der Ruhezeiten
  • Abgabe und/oder Verkauf von alkoholischen Getränken
  • temporäre Werbung

Wenden Sie sich direkt bei der Sicherheitsabteilung, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Patenterteilung (Gastgewerbe)

Es wird zwischen drei Arten von Patenten unterschieden. 1. Patent zur Führung einer Gastwirtschaft Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente f…
Es wird zwischen drei Arten von Patenten unterschieden.

1. Patent zur Führung einer Gastwirtschaft

Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkoholausschank ausgestellt.

2.Patent zu Führung eines Klein- und Mittelverkaufbetriebes

Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von Alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Klein- und Mittelverkaufsbetrieben ist nicht gestattet.

3. Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden, öffentlich zugänglichen Betriebes (Festwirtschaftbewilligung)

Für vorübergehend bestehende Betriebe (Festwirtschaften und Verkaufsstände) werden befristete Patente für eine bestimmte Zeit und Örtlichkeit ausgestellt.

Zugehörige Objekte

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