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Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen

Das Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See kann erwerben, wer mindestens seit zwei Jahren in Uetikon am See wohnhaft ist, sich und seine Familie zu erhalten vermag und einen unbescholtenen Ruf besitzt.

Welche Dokumente zusammen mit dem Gesuch einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem Gesuch inkl. Merkblatt "Einbürgerungsverfahren von Schweizerinnen und Schweizern" im hier

Für eine Einbürgerung von Schweizern erhebt die Gemeinde die Gebühr wie folgt:
Einzelperson bis zum vollendeten 25. Altersjahr CHF 75.00
Einzelpersonen ab dem vollendeten 25. Altersjahr CHF 150.00
Ehepaare CHF 225.00
Einbezogenen Kinder kostenlos


Die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht werden vom Gemeinderat ausgesprochen. Das Entlassungsgesuch ist beim Gemeinderat des Heimatortes zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Die folgenden Dokumente sind dem Gesuch beizulegen:

  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung für jede zu entlassende Person
  • Zivilstandsdokument aus dem schweizerischen Personenstandsregister

Kontakt

Gemeindekanzlei
Bergstrasse 90
8707 Uetikon am See
Tel. 044 922 72 00
gemeinde@uetikonamsee.ch

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