Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen
Das Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See kann erwerben, wer mindestens seit zwei Jahren in Uetikon am See wohnhaft ist, sich und seine Familie zu erhalten vermag und einen unbescholtenen Ruf besitzt.
Welche Dokumente zusammen mit dem Gesuch einzureichen sind, entnehmen Sie bitte dem Gesuch inkl. Merkblatt "Einbürgerungsverfahren von Schweizerinnen und Schweizern" im hier
Für eine Einbürgerung von Schweizern erhebt die Gemeinde die Gebühr wie folgt: | |
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Einzelperson bis zum vollendeten 25. Altersjahr | CHF 75.00 |
Einzelpersonen ab dem vollendeten 25. Altersjahr | CHF 150.00 |
Ehepaare | CHF 225.00 |
Einbezogenen Kinder | kostenlos |
Die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht werden vom Gemeinderat ausgesprochen. Das Entlassungsgesuch ist beim Gemeinderat des Heimatortes zu stellen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Die folgenden Dokumente sind dem Gesuch beizulegen:
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung für jede zu entlassende Person
- Zivilstandsdokument aus dem schweizerischen Personenstandsregister
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |