Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Bezirk Meilen ist für die Bewohnerinnen und Bewohner aller elf Bezirksgemeinden zuständig, unabhängig von Alter, Geschlecht und Religionszugehörigkeit. Ist eine Person nicht in der Lage, sich selber zu helfen oder Hilfe zu holen, so ist es die Aufgabe der KESB zu prüfen, ob die Hilfestellung durch die Familie, andere Personen oder Dienste geleistet werden kann und ob sie ausreichend ist. Ansonsten muss die KESB die notwendige Unterstützung organisieren. So wird gewährleistet, dass die Interessen der betroffenen Person gewahrt werden.