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Gesuch für Veranstaltungen und Festwirtschaft

  • Veranstaltungen, Festwirtschaften und Ausnahmen der Ruhezeiten sind bewilligungspflichtig.
  • Das Gesuch gilt insbesondere für folgende Themen:
    • Nutzung von öffentlichem Grund für eine Veranstaltung
    • Ausnahme der Ruhezeiten
    • Befristetes Patent zur Führung eines Festwirtschaftsbetriebes
    • Abgabe und/oder Verkauf von Getränken und Speisen
    • Einsatz einer Lautsprecher‑ oder Verstärkeranlage
    • Geplantes Feuer oder Abbrennen von Feuerwerk (bis Kategorie 3)
  • Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor Beginn einzureichen.
  • Das erforderliche Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.
  • Das vollständig ausgefüllte Gesuch wird von der Abteilung Sicherheit geprüft.

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