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Patenterteilung (Gastgewerbe)
Es wird zwischen drei Arten von Patenten unterschieden.
Patent zur Führung einer Gastwirtschaft
- Berechtigt zur Bewirtung von Gästen
- Patente werden mit oder ohne Alkoholausschank erteilt
Patent zu Führung eines Klein- und Mittelverkaufbetriebes
- Berechtigt zum Verkauf alkoholhaltiger Getränke an Endverbraucher
- Der Konsum alkoholhaltiger Getränke vor Ort ist nicht erlaubt
Befristetes Patent für vorübergehende öffentlich zugängliche Betriebe (Festwirtschaftsbewilligung)
- Gilt für vorübergehend bestehende Betriebe wie Festwirtschaften oder Verkaufsstände
- Das Patent wird für eine bestimmte Dauer und Örtlichkeit erteilt
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit + Sport | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |
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| Bevölkerung + Sicherheit | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |