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Patenterteilung (Gastgewerbe)

Es wird zwischen drei Arten von Patenten unterschieden.

Patent zur Führung einer Gastwirtschaft

  • Berechtigt zur Bewirtung von Gästen
  • Patente werden mit oder ohne Alkoholausschank erteilt

Patent zu Führung eines Klein- und Mittelverkaufbetriebes
  • Berechtigt zum Verkauf alkoholhaltiger Getränke an Endverbraucher
  • Der Konsum alkoholhaltiger Getränke vor Ort ist nicht erlaubt
 

Befristetes Patent für vorübergehende öffentlich zugängliche Betriebe (Festwirtschaftsbewilligung)

  • Gilt für vorübergehend bestehende Betriebe wie Festwirtschaften oder Verkaufsstände
  • Das Patent wird für eine bestimmte Dauer und Örtlichkeit erteilt