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Ergänzungsleistungen

Die Durchführung der Zusatzleistungen AHV/IV ist an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA Zürich, Tel. 044 448 50 50) übertragen. Für spezifische Fragen können Sie sich daher direkt an die SVA Zürich wenden.

Das Wort "Zusatzleistungen" umfasst im Kanton Zürich vier Leistungen:

  1. Ergänzungsleistungen (EL) nach Bundesrecht
  2. Beihilfen nach kantonalem Recht
  3. Kantonale Zuschüsse für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner
  4. Gemeindezuschüsse nach Gemeinderecht

Möchten Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Zusatzleistungen haben oder wünschen Sie Unterstützung bei der Anmeldung? Der Fachbereich Alter unterstützt Sie gerne.

Neue Zusatzleistungsverordnung (gleicher Text wie bereits auf Web)

Im Kanton Zürich ist fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungsverordnung stärkt der Regierungsrat die Voraussetzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. So sollen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV nicht mehr vorzeitig aus finanziellen Gründen in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen.

Wenn Sie zu Ihrer AHV- Rente Anspruch auf Zusatzleistungen haben, wurden Sie seitens der SVA Zürich bereits mit einem Schreiben über die Erweiterung des Leistungskatalogs für Krankheits- oder Behinderungskosten informiert (auch unter Publikationen einsehbar). Wenn Sie zuhause leben, steht Ihnen mit dieser Erweiterung des Leistungskatalogs die Finanzierung weiterer Betreuungsleistungen zu. Im Wesentlichen sind es Leistungen der psychosozialen Betreuung und Begleitung (zum Beispiel zur Wahrnehmung von Terminen, zum Kontakt mit der Aussenwelt, zur Prävention von sozialer Isolation sowie psychischen Krisen), Entlastungsdienste, Unterstützung bei der Haushaltsführung oder Mahlzeitendienste.

Der Bedarf muss durch uns individuell bescheinigt werden. Dies geschieht in einem ausführlichen Gespräch zu Ihrer Situation, in den Räumlichkeiten des Gemeindehauses oder bei Ihnen zuhause. Wenn der Bedarf bescheinigt ist, und sie entsprechende Leistungen bezogen haben, können diese analog zu den bisherigen Krankheits- und Behinderungskosten durch die SVA zurückerstattet werden. Bitte wenden Sie sich gerne und jederzeit persönlich oder via Telefon an uns, wenn Sie Ergänzungsleistungen beziehen und Bedarf für eine der erwähnten Unterstützungsleistungen haben. Selbstverständlich können Sie sich auch an uns wenden, wenn Sie keine Ergänzungsleistungen beziehen aber Fragen zu den erwähnten Themen haben.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier:

https://www.zh.ch/de/soziales/ergaenzungsleistungen-ahv-iv.html

www.gutaltern.ch

https://geko-zh.ch/inf

Kontakt

Soziale Dienste
Bergstrasse 90
8707 Uetikon am See
Tel. 044 922 72 40
soziales@uetikonamsee.ch

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