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Medienmitteilung Gemeinderat, Fristenstillstand Ersatzwahl Gemeinderat

3. April 2020

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit Verordnung vom 1. April 2020 beschlossen, dass während der Corona-Pandemie die Fristen bei kantonalen und kommunalen Volksbegehren und Wahlen stillstehen. Dies in Anlehnung an den geltenden Fristenstillstand bei Volksbegehren des Bundes vom 20. März 2020. Der kantonale Fristenstillstand ist an die Verordnung des Bundes geknüpft. Die Verordnung bleibt so lange in Kraft wie diejenige des Bundes. Der Stillstand gilt insbesondere auch für Mehrheitswahlen, wenn ein Vorverfahren für die stille Wahl oder die Wahl mit gedruckten Wahlzetteln erforderlich ist.


Mit der öffentlichen Publikation vom 20. März 2020 hat der Gemeinderat eine Ersatzwahl für den zurücktretenden Hans Gantner (Wegzug aus der Gemeinde) angeordnet. Die angesetzte Frist von 40 Tagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen, unterzeichnet mit 15 Stimmberechtigten, steht nun still. Während des Stillstands der Fristen dürfen keine Unterschriften gesammelt und keine Unterschriftenlisten zur Verfügung gestellt werden. Das Formular für die Wahlvorschläge muss daher von der Internetseite der Gemeinde entfernt werden. Sobald der Fristenstillstand von Bund und Kanton wieder aufgehoben wird, kann das Wahlverfahren fortgesetzt werden. Gemeinderat Hans Gantner wird so lange im Amt bleiben, bis eine rechtsgültige Ersatzwahl (stille Wahl oder Urnenwahl) vollzogen werden kann. Es entsteht mit dem Fristenstillstand somit keine Vakanz im Gemeinderat.

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