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Gesuch für einmalige oder dauernde Verlängerung der Schliessungsstunde für Gastwirtschaften
(einmalig oder dauerhaft)
- Gastwirtschaften können in begründeten Sonderfällen eine Verlängerung der Schliessungsstunde beantragen.
- Die Verlängerung kann einmalig oder dauerhaft beantragt werden.
- Für die Verlängerung ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
- Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin einzureichen.
- Das erforderliche Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.
- Der Antrag wird durch die Gemeinde geprüft.
Aktionen
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| Sicherheit + Sport | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |