Hauptinhalt

Gesuch für einmalige oder dauernde Verlängerung der Schliessungsstunde für Gastwirtschaften

(einmalig oder dauerhaft)

  • Gastwirtschaften können in begründeten Sonderfällen eine Verlängerung der Schliessungsstunde beantragen.
  • Die Verlängerung kann einmalig oder dauerhaft beantragt werden.
  • Für die Verlängerung ist ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
  • Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin einzureichen.
  • Das erforderliche Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.
  • Der Antrag wird durch die Gemeinde geprüft.

Aktionen