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Gesuch für die Benutzung von öffentlichem Grund und lärmintensive Arbeiten
- Die Benutzung von öffentlichem Grund sowie lärmintensive Arbeiten sind bewilligungspflichtig.
- Dies gilt unter anderem für Baustellen, Container, Materiallager und ähnliche Nutzungen.
- Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor Beginn einzureichen.
- Das erforderliche Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.
- Das vollständig ausgefüllte Gesuch wird von der Abteilung Sicherheit geprüft
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit + Sport | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |