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Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen

Für eine ordentliche Einbürgerung müssen Sie im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C sein und 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben.

Für das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung ist in Uetikon am See der Gemeinderat zuständig. Die wichtigsten Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamtes des Kantons Zürich. Zudem finden Sie hier die Checkliste Gesuch ordentliche Einbürgerung. Bitte reichen Sie Ihr Gesuch elektronisch ein.

Fall Sie einen Grundkenntnistest benötigen, dieser wird durch die SAL Sprachschule in Zürich durchgeführt. Unter folgendem Link können Sie sich dafür anmelden: https://www.hds.ch/pruefungszentrum/digitaler-grundkenntnistest/. Sollte Ihr gewünschtes Prüfungsdatum bereits ausgebucht sein, nehmen Sie bitte persönlich mit der SAL Kontakt auf
(Tel. 044 361 75 55 oder info@sal.ch).

Bei Fragen stehen Ihnen die zuständigen Mitarbeitenden der Gemeinde gerne telefonisch oder bei einem Besuch im Gemeindehaus, auch persönlich zur Verfügung.

Für eine ordentliche Einbürgerung erhebt die Gemeinde die Gebühren wie folgt:
Erwachsene über 25 Jahre CHF 500.00
Erwachsene von 20 bis 25 Jahre CHF 250.00
Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahre gebührenfrei


Für das Verfahren der erleichterten Einbürgerung/Wiedereinbürgerung, ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die zuständige Instanz. Informationen zu den Voraussetzungen und den Gebühren finden Sie hier. Die benötigten Formulare stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne per Post zu. Sie können diese auch bei uns im Gemeindehaus persönlich abholen. Für die erleichterte Einbürgerung erhebt die Gemeinde keine Gebühren.

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