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Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen
Das Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See kann erwerben, wer:
- seit mindestens zwei Jahren in Uetikon am See wohnhaft ist. Ist die Person bei der Gesuchseinreichung zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton,
- sich und seine Familie zu erhalten vermag,
- die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
Das benötige Formular finden Sie weiter unten. Sie können diese auch bei uns im Gemeindehaus persönlich abholen.
| Für eine Einbürgerung von Schweizern erhebt die Gemeinde die Gebühr wie folgt: | |
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| Erwachsene über 25 Jahre | CHF 150.00 |
| Erwachsene von 20 bis 25 Jahre | CHF 75.00 |
| Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahre | gebührenfrei |
| Im Amt stehende Mitglieder von Behörden der Gemeinde und Gemeindemitarbeitende | gebührenfrei |
Die Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See ist gebührenfrei. Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung gerne zur Verfügung.
| Name |
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| Name | |||
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| Gesuch Erteilung Gemeindebürgerrecht inkl. Merkblatt 01.07.2023 (PDF, 169.37 kB) | Download | 0 | Gesuch Erteilung Gemeindebürgerrecht inkl. Merkblatt 01.07.2023 |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zentrale Dienste | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |