Alte Landstrasse und Fabrikweg
Uetikon am See: Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 27. März 2025 folgendes Bauvorhaben für die öffentliche Planauflage gemäss §§ 12, 13, 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) verabschiedet: Alte Landstrasse und Fabrikweg (erstellt am 14. März 2025).
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 2. Mai bis zum 2. Juni 2025 im Gemeindehaus (Bergstrasse 90, Aktenauflagezimmer im 1. Stock), während den ordentlichen Büroöffnungszeiten, zur Einsichtnahme öffentlich auf.
Mitwirkung: Im Sinne der Mitwirkung der Bevölkerung gemäss § 13 StrG kann sich jedermann zum Projekt äussern. Einwendungen sind innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen an den Gemeinderat, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen das Projekt kann gemäss §§ 16 und 17 StrG innerhalb der Auflagefrist von 30 Tagen beim Gemeinderat, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen (§ 17 StrG).
Der Fristenlauf beginnt für die betroffenen Eigentümer mit der Zustellung; für Dritte mit der Publikation.
Abteilung Bau + Planung