Ersatzwahl in die Synode der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für den Rest der Amtsdauer 2023 - 2027
Wahlerklärung für die stille Wahl
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 5. Dezember 2024 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Sysnode innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Casagrande Markus, männlich, 28. Juli 1965, eidg. dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling, 8707 Uetikon am See, Haute Ajoie JU
Nach Ablauf der am 18. März 2025 eröffneten Nachfrist von 7 Tagen liegt nur dieser eine Wahlvorschlag vor. In Anwendung von Art. 21 und 22 der Kirchenordnung (KO) und § 54a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voruassetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat hat die vorgeschlagene Person mit Gemeinderatsbeschluss vom 26. März 2025 in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Gegen diese Wahlerklärung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Röm.-kath. Körperschaft, Minervastr. 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Als rechtsverbindlich und fristenauslösend gilt die amtliche Publikation im "Forum" (Onlineversion), Pfarrblatt der katholischen Kirche im Kanton Zürich, vom 28. März 2025.
Männedorf, 28. März 2025 Gemeinderat Männedorf
Zugehörige Objekte
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03_Ersatzwahl Mitglied kath. Synode_Wahlerklärung stille Wahl (PDF, 109.58 kB) | Download | 0 | 03_Ersatzwahl Mitglied kath. Synode_Wahlerklärung stille Wahl |
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