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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot ab Dienstag, 14. Juli 2026

14. Juli 2026

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen haben mehrere Gemeinden am Zürichsee die aktuelle Waldbrandgefahr neu beurteilt. Da seit längerer Zeit kaum Niederschläge gefallen sind und die Wetterprognosen weiterhin heisses und überwiegend trockenes Wetter vorhersagen, wird das seit dem 26. Juni 2026 im Kanton Zürich geltende Feuerverbot in Wald und Waldesnähe verschärft.

Sowohl in Wäldern als auch auf Wiesen, Böschungen und landwirtschaftlichen Flächen herrscht grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen und sich rasch ausbreiten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Uetikon am See die Brandgefahr als erheblich eingestuft und erlässt ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet.

Das Verbot gilt ab sofort bis auf Weiteres und umfasst unter anderem:

  • Entfachen von offenen Feuern im Freien
  • Grillieren im Freien (Ausnahme: Gas- und Elekrogrillgeräte auf stabilem Untergrund und unter Aufsicht im Siedlungsgebiet sind erlaubt)
  • Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • Abbrennen von Feuerwerkskörpern (Ausnahme: Gemeindefeuerwerk am 1. August 2026 auf dem See)
  • Entfachen von Höhenfeuern

Die Behörden bitten die Bevölkerung, das Verbot konsequent einzuhalten. Das Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Weitere Informationen unter:
www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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Verfügung allgemeines Feuerverbot (PDF, 146 kB) Download 0 Verfügung allgemeines Feuerverbot
Plakat Feuerverbot Uetikon am See (PDF, 2.15 MB) Download 1 Plakat Feuerverbot Uetikon am See