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Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot ab Dienstag, 14. Juli 2026 - gilt uneingeschränkt auch am 1. August 2026

27. Juli 2026
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Temperaturen haben die Gemeinden im Bezirk Meilen die aktuelle Waldbrandgefahr neu beurteilt.

Sowohl in Wäldern als auch auf Wiesen, Böschungen und landwirtschaftlichen Flächen herrscht grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen und sich rasch ausbreiten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Uetikon am See die Brandgefahr als erheblich eingestuft und erlässt ein allgemeines Feuerverbot für das gesamte Gemeindegebiet.

Das Verbot gilt ab sofort bis auf Weiteres und bedeutet:

  • Kein Entfachen von offenem Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch in Garten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen)
  • Kein Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden
  • Kein Wegwerfen von brennenden Zigaretten, anderen Raucherwaren oder Streichhölzern
  • Kein Steigenlassen von sogenannten Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen, Glücks- und Wunschlaternen oder dergleichen
  • Kein Abbrennen und Steigenlassen von Feuerwerk
  • Kein Abbrennen von Höhenfeuern
  • Kein Anzünden von Fackeln.

Die Prognosen sagen weiterhin heisses und trockenes Wetter voraus. Die Gemeinden verfolgen die Entwicklung der Situation laufend und werden die Lage bei Bedarf neu beurteilen.

Wir danken der Bevölkerung für die Einhaltung der getroffenen Massnahmen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Weitere Informationen unter:
www.waldbrandgefahr.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / www.zh.ch/waldbrandgefahrExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Allgemeines Feuerverbot
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Verfügung allgemeines Feuerverbot (PDF, 146 kB) Download 0 Verfügung allgemeines Feuerverbot
Plakat Feuerverbot Uetikon am See (PDF, 2.15 MB) Download 1 Plakat Feuerverbot Uetikon am See