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Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Für das Verfahren der ordentlichen Einbürgerung ist in Uetikon am See der Gemeinderat zuständig. Für eine ordentliche Einbürgerung müssen Sie unter anderem im Besitz einer Niederlassungsbewilligung C sein und 10 Jahre in der Schweiz gelebt haben. Zudem finden Sie hier die Checkliste Gesuch ordentliche Einbürgerung.
Weitere wichtige Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf und finden Sie auf der Webseite des GemeindeamtesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Zürich. Dort können Sie Ihr Gesuch elektronisch einreichenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Ebenfalls finden Sie beim Gemeindeamt auch Informationen zu den DeutschkenntnissenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. und zum GrundkenntnistestExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Der Grundkenntnistest kann bereits vor Einreichung des Einbürgerungsgesuches absolviert werden. Die Gemeinde Uetikon am See lässt den Test durch die SAL Sprachschule in Zürich durchgeführt. Hier können Sie sich dafür anmelden: https://www.hds.ch/pruefungszentrum/digitaler-grundkenntnistest/Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Bei Fragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne telefonisch oder bei einem Besuch im Gemeindehaus, auch persönlich zur Verfügung.
| Für eine ordentliche Einbürgerung erhebt die Gemeinde die Gebühren wie folgt: | |
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| Erwachsene über 25 Jahre | CHF 500.00 |
| Erwachsene von 20 bis 25 Jahre | CHF 250.00 |
| Kinder und junge Erwachsene bis 20 Jahre | gebührenfrei |
Für die Verfahren der erleichterten Einbürgerung / Wiedereinbürgerung, ist das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die zuständige Instanz. Informationen zu den Voraussetzungen und den Gebühren finden Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Die benötigten Formulare für die erleichterte Einbürgerung können Sie bei uns im Gemeindehaus persönlich abholen. Auf Anfrage stellen wir Ihnen diese auch gerne per Post zu. Für die erleichterte Einbürgerung erhebt die Gemeinde keine Gebühren.
Kontakt
| Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Zentrale Dienste | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |