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Waffenerwerbsschein
Wer eine Waffe erwerben möchte, benötigt gemäss der Waffenverordnung einen Waffenerwerbsschein. Das Gesuchsformular kann online heruntergeladen und ausgefüllt mit den folgenden Beilagen bei der Abteilung Sicherheit eingereicht werden.
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Handlungsfähig
- Zuverlässig, keine Gefährdung
- Einwandfreier Strafregisterauszug
Erforderliche Unterlagen
- Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte
- Für ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz:
Kopie des Ausländerausweises - Für Personen mit Wohnsitz im Ausland oder ohne Niederlassungsbewilligung:
Amtliche Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates, dass der Erwerb der Waffe oder der wesentlichen Waffenbestandteile dort erlaubt ist
Gebühren
- Ausstellung eines Waffenerwerbsscheins: CHF 50.–
- Verlängerung eines bestehenden Waffenerwerbsscheins: CHF 20.–
Hinweise
- Die Bearbeitung des Gesuchs dauert mindestens drei Wochen
- Personen, die erstmals eine Waffe erwerben, werden zu einem Gespräch eingeladen.
| Name | Online | Download |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bevölkerung + Sicherheit | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |