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Beitragsgesuch Förderreglement Energie

Gefördert werden ausschliesslich Massnahmen auf dem Gemeindegebiet von Uetikon. Unterstützt werden natürliche und juristische Personen. Die Fördermittel werden durch den Ökologiefonds bereitgestellt. Dabei werden die Anträge (vorgängig zum Baubeginn resp. zur Beratung) in der Reihenfolge des Eintreffens bei der Gemeinde bearbeitet.
Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Förderbeiträge.

Der Antrag bzw. das Gesuch muss für die Beurteilung durch die Arbeitsgruppe Umwelt + Energie vollständig ausgefüllt und unterzeichnet sein. Der Entscheid über die mutmassliche Höhe des Förderbeitrags wird dem Antragsteller innert drei Monaten nach Erhalt der vollständigen Unterlagen schriftlich mitgeteilt. Der Entscheid gilt für zwei Jahre ab Ausstellungsdatum.

Hier finden Sie das Förderreglement. 

 

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