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Gesuch für temporäre Werbung auf öffentlichem Grund
- Temporäre Werbung auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
- Dazu zählen unter anderem Plakate, Werbetafeln, Aufsteller oder Fahnen.
- Für die Platzierung ist vorgängig ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
- Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor Beginn einzureichen.
- Das erforderliche Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.
- Das Gesuch wird von der Abteilung Sicherheit geprüft.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit + Sport | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |