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Gesuch für temporäre Werbung auf öffentlichem Grund

  • Temporäre Werbung auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.
  • Dazu zählen unter anderem Plakate, Werbetafeln, Aufsteller oder Fahnen.
  • Für die Platzierung ist vorgängig ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
  • Das Gesuch ist mindestens 14 Tage vor Beginn einzureichen.
  • Das erforderliche Formular steht auf dieser Seite zum Download bereit.
  • Das Gesuch wird von der Abteilung Sicherheit geprüft.

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