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Sonntagsverkauf in Uetikon am See
In Uetikon am See sind Sonntagsverkäufe nur an sogenannten bewilligungsfreien Sonntagen möglich. Die Gemeinde legt keine fixen Sonntagsverkaufsdaten im Voraus fest.
Gesetzliche Grundlage im Kanton Zürich
- Jede Zürcher Gemeinde darf pro Jahr höchstens vier Sonntage oder Feiertage als bewilligungsfrei für Sonntagsverkäufe bestimmen.
- Es dürfen maximal zwei Sonntage nacheinander festgelegt werden.
- Bewilligungsfreie Sonntage gelten immer für die gesamte Gemeinde und für alle Verkaufsgeschäfte.
Regelung in Uetikon am See
- Möchte ein Geschäft an einem bestimmten Sonntag öffnen, kann dieser Sonntag als bewilligungsfrei festgelegt werden, sofern noch nicht alle vier Sonntage im laufenden Jahr genutzt sind.
- Die Gemeinde meldet das gewünschte Datum dem Amt für Wirtschaft und Arbeit.
- Danach gilt der Sonntag für die ganze Gemeinde als bewilligungsfrei, und alle Geschäfte dürfen öffnen.
Vorgehen für interessierte Geschäfte
Wenn Sie einen Sonntagsverkauf durchführen möchten:
- Melden Sie Ihren Wunsch frühzeitig per E-Mail oder Brief bei der Abteilung Sicherheit der Gemeinde Uetikon am See.
- Teilen Sie das gewünschte Datum des Sonntagsverkaufs mit.
- Ein separates Gesuch oder Formular ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Zürich:
Sonntagsverkäufe | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Aktionen
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit + Sport | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |