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Hundekontrolle Anmeldung/Abmeldung
Alles, was Sie im Zusammenhang mit der Hundehaltung und der Registration Ihres Vierbeiners wissen müssen, erfahren Sie auf dem Internetauftritt des VeterinäramtesExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Kantons Zürich. Das Veterinäramt fasst die wichtigsten Bestimmungen aus dem zu Grunde liegenden Hundegesetz und der Hundeverordnung zusammen.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerdienste | 044 922 72 70 | einwohnerdienste@uetikonamsee.ch |
| Name |
|---|
| Hundewesen |
Preis
Bemerkung
Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, die Haltung von Hunden, die älter als drei Monate sind, innert 10 Tagen der Wohnsitzgemeinde zu melden. Ausserdem ist eine Mitteilung an die Gemeindeverwaltung zu machen, falls ein Hund weitergeben wird oder verstirbt.
Unterlagen
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.