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Baugesuche

Für die Errichtung, Änderung und Nutzung von Bauten und Anlagen braucht es eine Baubewilligung. Auch der Abbruch von Gebäuden ist bewilligungs- bzw. meldepflichtig. Eine abschliessende Auflistung aller bewilligungspflichtigen Vorhaben findet sich in § 309 des Planungs- und Baugesetzes (PBG).

Der reine Unterhalt von Bauwerken sowie kleinere innere Umbauten und Vorhaben von untergeordneter Bedeutung sind gemäss § 1 der Bauverfahrensverordnung (BVV) nicht baubewilligungspflichtig.

Die Eingabe und Abwicklung der Baugesuche erfolgt über die kantonale Plattform eBaugesucheZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.. Auch die Planauflage während der Auflagefrist von Baugesuchen ist über die Plattform eAuflageZHExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. ersichtlich und die Begehren von Baurechtsentscheiden werden digital eingereicht.

Bitte beachten Sie die korrekte Bezeichnung der dem Baugesuch beizufügenden Dokumente.

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Kontakt

Bauverfahren
Bergstrasse 90
8707 Uetikon am See
Tel. 044 922 72 50
bau@uetikonamsee.ch

Verkehrserschliessung – Grundstückzufahrten (Sichtbereiche)

Dieses Merkblatt dient Bauherrschaften und Planenden als Orientierungshilfe für die Gestaltung privater Zufahrten zu Autoabstellplätzen. Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die abschliessende Beurteilung erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

Damit Ihr Baugesuch effizient geprüft werden kann, sind die Sichtverhältnisse sowie allfällige Gefälle der Zufahrten in den Baugesuchsunterlagen planerisch darzustellen oder klar anzugeben.

Nummer Name Inkrafttreten
700.11 Bau- und Zonenordnung 21. März 2022
Name VornameFunktionTelefonKontakt