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Bewilligungen
Möchten Sie in der Gemeinde Uetikon am See eine öffentliche Veranstaltung durchführen, die Nachtruhe verlängern, eine Gastwirtschaft länger offen halten oder benötigen Sie eine Bewilligung für die Benutzung von öffentlichem Grund?
Auch für lärmintensive Arbeiten, temporäre Werbung, Veranstaltungen oder weitere bewilligungspflichtige Vorhaben ist vorgängig ein Gesuch bei der Gemeinde einzureichen.
Die entsprechenden Gesuchsformulare finden Sie in den Online-Dienstleistungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sicherheit, Schalter, telefonisch unter 044 922 72 30 oder per E‑Mail an sicherheit@uetikonamsee.ch.
| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Sicherheit + Sport | 044 922 72 30 | sicherheit@uetikonamsee.ch |