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Urnenabstimmung vom 28. September 2025

8. August 2025
Urnenabstimmung vom 28. September 2025

Der Gemeinderat ordnet als wahlleitende Behörde, gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich, am Sonntag, 28. September 2025, folgende Vorlage zur Urnenabstimmung an:

Finanzielle Sicherheiten der Aktionärsgemeinden zugunsten der Spital Männedorf AG

Der beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemäss Beschlüssen der zuständigen Behörden finden folgende weitere Abstimmungen statt:

Eidgenössische Vorlagen

  • Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweiliegenschaften.
  • Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise.

Kantonale Vorlagen

  • Energiegesetz (Änderung vom 27. Januar 2025); Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel

Kommunale Vorlage

  • Zweckverband ARA Meilen-Herrliberg-Uetikon am See; Beitritt von Männedorf zum Zweckverband und Teilrevision der Statuten.
  • Zweckverband ARA Meilen-Herrliberg-Uetikon am See; Erweiterung ARA Rorguet und Anschluss der Gemeinde Männedorf inkl. Projektgenehmigung und Kreditbewilligung.

Gemeinderat Uetikon am See

Name
GzD_Inserat_Anordnung_Urnenabstimmung_15_2025 (PDF, 1.5 MB) Download 0 GzD_Inserat_Anordnung_Urnenabstimmung_15_2025