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Medienmitteilung Gemeinderat, neue Gemeindeordnung bereit zur Urnenabstimmung

29. Juni 2021

Neue Gemeindeordnung bereit zur Urnenabstimmung am 26. September 2021


Der Gemeinderat hat am 17. Juni 2021 die neue Gemeindeordnung zur Genehmigung durch die Urnen-abstimmung vom 26. September 2021 verabschiedet.


Nachdem die Vernehmlassung bei den Uetiker Gemeindebehörden, Ortsparteien, Wählervereinigungen und Stimmberechtigten per 28. Februar 2021 abgeschlossen und ausgewertet werden konnte, wurde die Totalrevision der Uetiker Gemeindeordnung dem Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Das Gemeindeamt, Abteilung Gemeinderecht, der Direktion der Justiz und des Innern, stellte am 3. Juni 2021 den Vorprüfungsbericht zur neuen Gemeindeordnung von Uetikon am See zu. Die Stellungnahme des Volksschulamtes vom 6. April 2021 ist darin ebenfalls enthalten. Die Empfehlungen und redaktionellen Hinweise wurden mehrheitlich übernommen und die Vorlage am 17. Juni 2021 vom Gemeinderat zur Genehmigung durch die Stimmberechtigten an der Urne verabschiedet.


An der Vernehmlassung beteiligten sich die Ortsparteien der FDP, SP, SVP, die Wählervereinigung Lobby für Uetikon, die Schulpflege, die RPK sowie einige Einwohnerinnen und Einwohner. Aufgrund der Vernehmlassungsantworten wur-den folgende wesentliche Anpassungen vorgenommen:


Unterstellte Kommissionen
In den Vernehmlassungsantworten wird die Unterstellung der Sozialkommission kontrovers beurteilt. Einige Organisationen befürchten einen Demokratieabbau, wenn die Mitglieder der Sozialkommission nicht mehr an der Urne gewählt werden. Offenbar ist auch nicht für alle Organisationen klar herausgekommen, dass die Mitglieder der Baukommission bereits heute mit der aktuellen Gemeindeordnung durch den Gemeinderat gewählt werden. Bisher wurden die Mitglieder für die Baukommission und Arbeitsgruppen (Umwelt+Energie, 60plus) immer mittels einer öffentlichen Ausschreibung im "Blickpunkt" oder auf der Gemeindehomepage gesucht, was noch nie zu politischen Diskussionen über die Zusammensetzung der Gremien geführt hat. Selten konnte der Gemeinderat eine Auswahl treffen, da sich nur wenige Personen für die Aufgaben interessieren. Fakt ist, dass sich seit der Einführung der KESB und Abschaffung der kommunalen Vormundschaftsbehörden ab 2012 das Aufgabengebiet der Sozialkommissionen im Kanton Zürich halbiert hat und weitgehend zu einer Vollzugsbehörde geworden ist. Einzig bei den Themen Alter und Jugend besteht in Uetikon noch ein gewisser Handlungsspielraum, der mit einer unterstellten Kommission gut genutzt werden kann. In der Vernehmlassung ist auch angeregt worden, die seit vielen Jahren bestehende Arbeitsgruppe "Umwelt + Energie" des Gemeinderates, welche mit Vertretern und Fachleuten aus der Bevölkerung besetzt ist, zu einer unterstellten Kommission aufzuwerten. Die Arbeitsgruppe berät den Gemeinderat ist diesen wichtigen, politischen Themen sehr gut. Der Entscheid über umweltpolitische Massnahmen, die vielfach auch sehr kostspielig sind und tief in das gesellschaftliche Leben eingreifen, müssen vom Gemeinderat gefällt werden. Sie sind nicht an eine Kommission delegationsfähig. Der Gemeinderat hält in seiner Abstimmungsvorlage an der Unterstellung von Bau- und Sozialkommission fest und ist überzeugt, eine effiziente und kompetente Kommissionstätigkeit gewährleisten zu können.

Finanzkompetenzen und Stellung der Rechnungsprüfungskommission (RPK)
Die Erhöhung der Finanzkompetenzen wird in der Vernehmlassung unterschiedlich beurteilt. Die Mehrheit der Parteien und die RPK begrüssen die Anpassungen. Eine Minderheit ist kritisch eingestellt und würde die Finanzkompetenzen weniger erhöhen. Hervorzuheben ist auch die Tatsache, dass trotz der Erhöhung der Finanzkompetenzen aller politischen Gremien die Erweiterung der RPK zu einer RGPK in der Vernehmlassung nicht als notwendig erachtet wird, insbesondere auch von der RPK selbst. Das Vertrauen in die bestehenden politischen Institutionen ist gross, dass mit den finanziellen Mitteln haushälterisch und im Sinne der Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern umgegangen wird. Der Gemeinderat ist den Empfehlungen der RPK vollumfänglich gefolgt. Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind bis CHF 4'000'000 und der Urne über CHF 4'000'000 festzulegen anstelle des Vorschlags vom Gemeinderat von je CHF 5'000'000. Zudem werden die Kredite ausserhalb des Budgets pro Jahr auf maximal CHF 900'000 anstelle von CHF 1'200'000 limitiert und die Finanzkompetenz des Gemeinderates für Bürgschaften, Darlehen usw. kommt bei CHF 200'000 zu liegen (Vorschlag Gemeinderat: CHF 400'000).
 

Erweiterung der RPK zur RGPK
In einer ausführlichen Stellungnahme hat sich die RPK gegen die mögliche Einführung einer Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission ausgesprochen. Für eine Gemeinde mit 6'000 Einwohnern und mit den von der RPK vorgeschlagenen Finanzkompetenzen ist eine RPK ausreichend. Der entstehende Mehraufwand mit den entsprechenden Mehrkosten rechtfertigt die zusätzliche Kontrollfunktion nicht. In der Gemeinde Uetikon herrscht eine konstruktive Gesprächskultur, so dass die Einschätzung der RPK auch ohne offiziellen Charakter durchaus immer Gehör findet. Weiter ist in einer Milizorganisation weder die notwendige Fachkompetenz, noch sind die zeitlichen Ressourcen verfügbar, damit eine RGPK ihre Aufgabe korrekt wahrnehmen kann. Der Gemeinderat ist vom Volk gewählt und sollte im Sinne des Volkes agieren können. Mögliche Interessenkonflikte zwischen GR und RGPK kann zu Machtkämpfen und Pattsituationen führen, ohne dass das Stimmvolk seine Stellungnahme abgeben kann. Der Gemeinderat verzichtet daher in seiner Vorlage auf die Einführung einer RGPK.


Geschäftsleitungsmodell bei Schule und Gemeinde
In der Vernehmlassung äusserte sich eine Minderheit kritisch zur Übertragung vom Kompetenzen an Angestellte der Gemeinde im Rahmen einer Geschäftsleitung. Eine Stellungnahme war auch explizit gegen eine Leitung Bildung. Die Formulierung in der neuen Gemeindeordnung entsprechen den aktuellen Befugnissen von Gemeindeschreiber und Leitung Bildung/Dienste gemäss den bestehenden Geschäftsordnungen von Gemeinderat und Schulpflege. Es wird nichts neu eingeführt, was nicht bereits schon besteht. Gemeindeverwaltung und Schule haben inzwischen eine Betriebsgrösse von einem mittleren KMU erreicht und wird ähnlich einer Unternehmung geführt. Gemeinderat und Schulpflege behalten immer die Gesamtverantwortung über die Gemeindebetriebe, diese ist nicht an einzelne Angestellte delegierbar. Sie legen in ihren Geschäftsordnungen die übertragenen Kompetenzen fest und können diese auch jederzeit wieder anpassen. Damit bleibt sichergestellt, dass die Behördentätigkeiten weiterhin im nebenamtlichen Milizsystem geleistet werden können.


Friedensrichter mit Wohnsitzpflicht im Bezirk Meilen
Für das Friedensrichteramt soll die Wohnsitzpflicht in der Gemeinde aufgehoben werden. Aufgrund der Vernehmlassungsantworten wird die Wohnsitzpflicht auf den Bezirk Meilen ausgedehnt, damit Zusammenschlüsse der Friedensrichterämter in Zukunft ermöglicht werden.

Zugehörige Objekte

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