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Medienmitteilung - Vernehmlassung zur Totalrevision Gemeindeordnung

22. Januar 2021

Der Gemeinderat hat am 17. Dezember 2020 den Entwurf für eine neue Gemeindeordnung zur Vernehmlassung verabschiedet. Die Bevölkerung und politischen Institutionen von Uetikon am See sind zur Stellungnahme bis am 28. Februar 2021 eingeladen.

Das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich und die Verordnung dazu sind per 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Alle Gemeinden müssen per 2022 ihre Gemeindeordnungen revidieren. Der vorliegende Entwurf ist eine sehr pragmatische Totalrevision, welche sich mehrheitlich an der bisherigen, bewährten Gemeindeordnung von 2009 orientiert und die zwingenden Vorgaben des neuen Gemeindegesetzes umsetzt.

Folgende wesentliche Anpassungen wurden vorgenommen:
Baukommission und Sozialkommission als unterstellte Kommissionen
Die Mitglieder der Sozialkommission sollen nicht mehr an der Urne, sondern wie die Mitglieder der Baukommission vom Gemeinderat gewählt werden. Die bisherige Wahl der Baukommission durch den Gemeinderat hat sich sehr bewährt, denn wie bei der Sozialkommission wird fachspezifisches Wissen bei der Zusammensetzung der Kommission höher gewichtet als die politische Zugehörigkeit. Der gesetzliche Handlungsspielraum ist bei beiden Kommissionen gering, da in der Sozialhilfe wie auch dem Baurecht eine hohe Regelungsdichte besteht, die vorallem Vollzugsaufgaben beinhaltet. Als dem Gemeinderat unterstellte Kommissionen bestimmt dieser die Organisation wie z.B. die Anzahl oder der berufliche Hintergrund der Fachkommissionsmitglieder.

Anpassung der Finanzkompetenzen
Die Land- und Liegenschaftspreise entlang des Zürichsees sind in den letzten zehn Jahren, seit der Totalrevision der Gemeindeordnung von 2009, überproportional gestiegen. Damit die politischen Institutionen wie Gemeinderat, Gemeindeversammlung und Urne ihre finanzielle Handlungsfähigkeit erhalten können, braucht es eine Anpassung der jeweiligen Finanzkompetenzen auf allen Stufen. Im Hinblick auf die zukünftigen, grossen Liegenschaftengeschäfte auf dem Areal der ehemaligen Chemie Uetikon, soll die Möglichkeit der Urnenabstimmung (Verkäufe über CHF 5'000'000.00) eingeräumt werden.

Erweiterung der RPK zur RGPK
Einhergehend mit der Erhöhung der Finanzkompetenzen besteht gemäss neuem Gemeindegesetz für Versammlungsgemeinden die Möglichkeit, die Rechnungsprüfungskommission (RPK) zur Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) auszubauen. Damit kann die Aufsichtsfunktion des Kontrollorgans aller Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern der Gemeinde über die Geschäftstätigkeit von Verwaltung und Gemeinderat erweitert werden. In der Vernehmlassungsvorlage sind die drei möglichen Varianten zur Stellungnahme abgebildet.

Geschäftsleitungsmodell bei Schule und Gemeinde
Seit fast 20 Jahren arbeitet die Schule Uetikon mit einem Geschäftsleitungsmodell auf Führungsebene. Dies kann neu auch für die gesamte Gemeindeverwaltung angewendet werden. Es besteht bereits eine Kaderkonferenz unter der Leitung des Gemeindeschreibers, aber ohne eine Kompetenzdelegation. Gemeinderat und Schulpflege regeln die Kompetenzen einer Geschäftsleitung in ihren eigenen Geschäftsreglementen.

Friedensrichter ohne Wohnsitzpflicht
Für das Friedensrichteramt soll die Wohnsitzpflicht aufgehoben werden. Aufgrund der Gemeindegrösse ist die Friedensrichtertätigkeit in Uetikon am See ein Nebenamt (ca. 20 %) und der Zusammenschluss mit einem grösseren Friedensrichteramt der Nachbargemeinden sollte möglich werden, falls keine geeigneten Kandidaten in der Gemeinde vorhanden sind.

Gemäss dem Genehmigungsfahrplan für die neue Gemeindeordnung soll am 26. September 2021 über die Totalrevision an der Urne abgestimmt werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. Februar 2021. Anschliessend wird der Gemeinderat die Vernehmlassungsantworten auswerten und die angepasste Vorlage dem Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Vorprüfung einreichen, bevor der formelle Abschied des Gemeinderates an die Urne erfolgt.

Ansprechpersonen für Medien
Urs Mettler, Gemeindepräsident, Tel. 079 703 82 58 oder Reto Linder, Gemeindeschreiber, 044 922 72 01

Zugehörige Objekte

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Neue_Gemeindeordnung_2022_Synopse_V2_Vernehmlassung.pdf (PDF, 471.21 kB) Download 0 Neue_Gemeindeordnung_2022_Synopse_V2_Vernehmlassung.pdf
Antwortformular_Vernehmlassung.pdf (PDF, 685.27 kB) Download 1 Antwortformular_Vernehmlassung.pdf
Bericht_und_Medienmitteilung_Vernehmlassung_nGO.pdf (PDF, 133.14 kB) Download 2 Bericht_und_Medienmitteilung_Vernehmlassung_nGO.pdf
Uebersicht_Finanzkompetenzen_neu.pdf (PDF, 91.41 kB) Download 3 Uebersicht_Finanzkompetenzen_neu.pdf
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