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Medienmitteilung - Gestaltungsplan "Lebendiges Quartier am See" und die Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung verabschiedet

6. Januar 2021

Kurz vor Jahresende hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2020 den Gestaltungsplan "Lebendiges Quartier am See" zur Genehmigung durch die Gemeindeversammlung verabschiedet. Das Projekt "Chance Uetikon" bekommt nach 4 Jahren intensiver Planungsarbeit mit dem Kanton Zürich und der Uetiker Bevölkerung ein unverwechselbares Gesicht, das den Uetiker Seeanstoss neu definiert und als Park gestaltet; wahrlich ein Jahrhundertprojekt!

Das genehmigte Gestaltungsplanverfahren bezieht sich auf den Perimeter des öffentlichen, kommunalen Gestaltungsplans "Lebendiges Quartier am See" ohne dabei den gesamten Betrachtungsperimeter des Masterplans Chance Uetikon, insbesondere auch den kantonalen Gestaltungsplan "Kantonsschule am See", ausser Acht zu lassen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 20. Mai 2020 erfolgte die öffentliche Auflage gemäss § 7 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) zusammen mit der Gewässerraumfestlegung während 60 Tagen, vom 29. Mai 2020 bis 27. Juli 2020. Während der Auflagefrist konnte sich jedermann zu den Entwürfen vom 12. Mai 2020 äussern und schriftliche Einwendungen dagegen vorbringen.

Insgesamt sind 39 Einwendungen mit 232 Anträgen eingegangen. Sämtliche Einwendungen sind durch den Gemeinderat auf ihre Zweckmässigkeit geprüft und mit der Projektsteuerung (Organisation "Chance Uetikon" mit Kantonsvertretern) abgestimmt worden. Es zeigt sich folgendes Bild:
- 141 Anträge wurden "nicht berücksichtigt".
- 23 Anträge haben sich als "nicht Gegenstand dieses Planungsverfahrens" herausgestellt.
- 65 Anträge haben eine positive Beurteilung und sind in konformer Weise ganz (26) oder teilweise (39) in den massgeblichen Unterlagen berücksichtigt.
- 3 Kenntnisnahmen.

Alle Anträge sind gemäss § 7 PBG im vorliegenden "Bericht zur Mitwirkung" begründet. Neben diversen redaktionellen Anpassungen sind folgende, wesentliche Änderungen gegenüber der öffentlichen Planauflage erfolgt:
- Wegfall von Baubereich D1 (Gebäude im Westen direkt am See).
- Neue, durchgehende Erholungszone entlang des Seeufers (Seeuferpark).
- Präzisierung des Zweckartikels (Art. 1 GP).

Gemäss dem kommunizierten Genehmigungsfahrplan, hätte die Gemeindeversammlung vom 22. März 2021, über den kommunalen Gestaltungsplan "Lebendiges Quartier am See" und die damit verbundene Teilrevision der Richt- und Nutzungsplanung befinden sollen. Aufgrund der zu erwartenden grossen Teilnehmerzahl und der allgemeinen Pandemielage von COVID-19 hat der Gemeinderat entschieden, die Gemeindeversammlung am 14. und 15. Juni 2021 in der Dreifachturnhalle Riedwies durchzuführen, zusammen mit der Genehmigung der Jahresrechnung 2020 und allfälliger weiterer Geschäfte. Alle Unterlagen zum Gestaltungsplan und zur Richt- und Nutzungsplanung werden auf der Internetseite der Gemeinde verfügbar gemacht und öffentliche Informationsveranstaltungen sind situativ (Coronapandemie) vorgesehen.

Sämtliche Unterlagen finden Sie hier.

Ansprechpersonen für Medien
Urs Mettler, Gemeindepräsident, Tel. 079 703 82 58 oder Reto Linder, Gemeindeschreiber, 044 922 72 01

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