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Wahlanordnung für die Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 – 2030
Als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat Uetikon am See den 1. Wahlgang für die Erneuerungs-
wahlen 2026 – 2030 für den Sonntag, 8. März 2026 angesetzt. Ein allfälliger 2. Wahlgang wird am Sonntag, 14. Juni 2026 durchgeführt. Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung vom 26. September 2021 sind an der Urne zu wählen:
- 6 Mitglieder des Gemeinderats
inkl. dessen Präsidenten/Präsidentin - 5 Mitglieder der Schulpflege
inkl. deren Präsidenten/Präsidentin - 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission
inkl. deren Präsidenten/Präsidentin
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See hat. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel mit Beiblatt verwendet. Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens am 11. November 2025, 11.30 Uhr, beim Gemeinderat (wahlleitende Behörde), Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen diese Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (§ 7a Abs. 2 VPR). Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang gelten auch für den 2. Wahlgang. Bis zum 18. März 2026, 16.30 Uhr, können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde eingereicht werden. Das Wahlergebnis des 1. Wahlgangs wird am 13. März 2026 amtlich publiziert.
Die vorgeschlagene Person ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, dem Zusatz «bisher», wenn die Person das Amt bereits innehat, sowie der Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Name angegeben werden, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist (Rufname). Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Uetikon am See unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Innert einer 2. Frist von 7 Tagen, vom 28. November bis 4. Dezember 2025, 11.30 Uhr, können die Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Das entsprechende Formular für die Wahlvorschläge ist bei der Gemeinde-
verwaltung, Zentrale Dienste, 044 922 72 00, gemeinde@uetikonamsee.ch erhältlich oder kann im Internet unter uetikonamsee.ch bezogen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechts-
sachen beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Uetikon am See, 3. Oktober 2025 Gemeinderat Uetikon am See
Urs Mettler, Gemeindepräsident
Reto Linder, Gemeindeschreiber
Name | |||
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Wahlanordnung Erneuerungswahlen Gemeindebehörde 2026-2030_web (PDF, 1.53 MB) | Download | 0 | Wahlanordnung Erneuerungswahlen Gemeindebehörde 2026-2030_web |
Wahlvorschlag Erneuerungswahl Gemeinderat 2026 - 2030 (PDF, 156.15 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Erneuerungswahl Gemeinderat 2026 - 2030 |
Wahlvorschlag Erneuerungswahl RPK 2026 - 2030 (PDF, 155.58 kB) | Download | 2 | Wahlvorschlag Erneuerungswahl RPK 2026 - 2030 |
Wahlvorschlag Erneuerungswahl Schulpflege 2026 - 2030 (PDF, 155.42 kB) | Download | 3 | Wahlvorschlag Erneuerungswahl Schulpflege 2026 - 2030 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |