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Kat. 4698 Uetikon am See / bei Lindenstrasse 75 / Anpassung Einlenker

3. Dezember 2024

Uetikon am See: Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 7. November 2024 folgendes Bauvorhaben für die öffentliche Planauflage gemäss §§ 13, 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) verabschiedet: Kat. 4698 Uetikon am See / bei Lindenstrasse 75 / Anpassung Einlenker.

Die massgeblichen Unterlagen liegen vom 15. November 2024 bis 30. Dezember 2024 im Gemeindehaus, Abteilung Bevölkerung + Sicherheit, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, während den ordentlichen Öffnungszeiten auf. Innert dieser Frist kann sich jede Person zum Projekt äussern. Einwendungen oder Einsprachen sind bis spätestens am 30. Dezember 2024 schriftlich dem Gemeinderat Uetikon am See, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See einzureichen.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist Einsprache erhoben werden (§ 17 StrG). Einsprachen sind schriftlich dem Gemeinderat Uetikon am See zuhanden des Fachbereichs Sicherheit, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See einzureichen. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und so weit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Abteilung Bevölkerung + Sicherheit

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