Reglement über die Gebühren der Feuerwehr / Teilrevision 2024
Reglement über die Gebühren der Feuerwehr / Teilrevision 2024
Die Geschäftsleitung der Feuerwehr änderte mit Beschluss vom 12. Dezember 2024 das Reglement über die Gebühren der Feuerwehr. Das neue Reglement tritt per 1. April 2025 in Kraft. Der entsprechende Beschluss und der Gebührentarif liegen ab heute während 30 Tagen im Gemeindehaus, Bevölkerung + Sicherheit, Uetikon am See und auf der Internetseite www.uetikonamsee.ch bzw. www.maennedorf.ch zur Einsicht auf.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Gemeinderat, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Geschäftsleitung Feuerwehr Männedorf - Uetikon
Zugehörige Objekte
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Reglement über die Gebühren der Feuerwehr Männedorf - Uetikon (PDF, 4.76 MB) | Download | 0 | Reglement über die Gebühren der Feuerwehr Männedorf - Uetikon |
Protokollauszug der Geschäftsleitung Feuerwehr vom 12. Dezember 2024 (PDF, 948.09 kB) | Download | 1 | Protokollauszug der Geschäftsleitung Feuerwehr vom 12. Dezember 2024 |