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Meldeverfahren für Solaranlagen

Genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern und – in Bauzonen – an Fassaden (bei Einfamilienhäusern und Gebäuden bis maximale Höhe 11 m) können grundsätzlich immer im Meldeverfahren erstellt werden. Ebenso können im Meldeverfahren freistehende Solaranlagen bis zu einer Fläche von 20 m2 in Bauzonen sowie flächenmässig unbeschränkt in Industrie- und Gewerbezonen, erstellt werden.

Detaillierte Angaben zum Verfahren und den Anforderungen ersehen Sie im nachfolgenden Link auf der Webseite vom Kanton Zürich:

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