Kommunaler Richtplan Der kommunale Richtplan wurde am 22. März 2010 von der Gemeindeversammlung festgesetzt (mit Ergänzungen gemäss Entscheid des Bezirksrates Meilen vom 27. Juli 2010) und von der Baudirektion am 28. Februar 2011 genehmigt. Der Richtplan ist eine Auslegeordnung der wesentlichen raumplanerischen öffentlichen Aufgaben. Dieser soll der Gemeinde einen möglichst umfassenden Überblick über bestehende und erforderliche raumwirksame Vorhaben verschaffen, die verschiedenen Aufgaben aufeinander abstimmen und die künftige Entwicklung der Gemeinde festlegen. |
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