Urnenabstimmung vom 27. März 2022
Der Gemeinderat ordnet als wahlleitende Behörde, gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte des Kantons Zürich, am Sonntag, 27. März 2022, folgende Vorlage zur Urnenabstimmung an:
Genehmigung Kaufvertrag für die Baufelder A1 – A4, B2 sowie Baurechtsvertrag für B1 (Düngerbau), gemäss Gestaltungsplan "Lebendiges Quartier am See" mit der Mettler2Invest AG
Variantenabstimmung mit Vorlage A, Vorlage B und Stichfrage C
Der beleuchtende Bericht wird den Stimmberechtigten mit den Abstimmungsunterlagen per Post zugestellt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Inserat_Anordnung_Urnenabstimmung_vom_27.03.2022.pdf | Download | 0 | Inserat_Anordnung_Urnenabstimmung_vom_27.03.2022.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |