Erneuerungswahl Mitglieder der Gemeindebehörden Amtsdauer 2022 – 2026
Der Gemeinderat Uetikon am See ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2022 - 2026 für den Sonntag, 15. Mai 2022 an. Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang wird am Sonntag, 26. Juni 2022 durchgeführt. Gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung vom 26.September 2021 sind an der Urne zu wählen:
6 Mitglieder des Gemeinderats inkl. dessen Präsidenten/Präsidentin
5 Mitglieder der Schulpflege inkl. deren Präsidenten/Präsidentin
5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inkl. deren Präsidenten/Präsidentin
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See hat. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung werden leere Wahlzettel verwendet.
Den Wahlunterlagen wird ein Beiblatt gemäss § 31 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) und Art. 8 der Gemeindeordnung beigelegt, auf dem die Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die sich öffentlich zur Wahl stellen. Stimmberechtigte Personen, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens am Montag, 21. Februar 2022 beim Gemeinderat, Wahlvorsteherschaft, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, schriftlich zu melden. Bitte geben Sie an, für welche Behörde Sie kandidieren und teilen Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich werden der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben.
Das entsprechende Formular für die Aufführung auf dem Beiblatt ist bei der Gemeindeverwaltung, Zentrale Dienste, 044 922 72 00, gemeinde@uetikonamsee.ch erhältlich oder kann im Internet unter www.uetikonamsee.ch bezogen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Publikation_Anordnung_Gemeinde_21.01.2021_V1.pdf | Download | 0 | Publikation_Anordnung_Gemeinde_21.01.2021_V1.pdf |
Meldung_Auffuhrung_Beiblatt.pdf | Download | 1 | Meldung_Auffuhrung_Beiblatt.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |