Vogelgrippe: Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung angeordnet
In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus seit einiger Zeit vermehrt auf. Damit steigt das Risiko, dass Wildvögel die Seuche in die Schweiz bringen. Letzte Woche wurden die ersten zwei Krankheitsfälle in einer Tierhaltung in Seuzach im Kanton Zürich gemeldet. Aufgrund des Gefahrenpotenzials und der unsicheren Risikolage verfügt das BLV zusammen mit den Kantonen vorbeugende Massnahmen und erklärt die ganze Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Das Veterinäramt (VETA) weist alle registrierten Geflügelhaltenden in den Gemeinden auf ihre Verpflichtungen hin, damit die Vogelgrippe nicht in Hausgeflügelbestände eingeschleppt wird. Die von den Geflügelhaltenden zu treffenden Massnahmen betreffen die gegen Wildvögel gesicherte Haltung, Hygienemassnahmen, die getrennte Haltung von Hühnern und Gänsen / Enten sowie die Meldepflicht für einschlägig krankes Geflügel und vermehrt tote Tiere. Ausserdem sind Märkte und Ausstellungen mit Geflügel verboten.
Diese Massnahmen gelten schweizweit ab Montag, 28. November 2022, und bis mindestens 15. Februar 2023.
Zugehörige Objekte
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KOM_Artikel_Gemeindeseiten_221201.pdf | Download | 1 | KOM_Artikel_Gemeindeseiten_221201.pdf |