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Medienmitteilung - Einwendungen Gestaltungspläne Chance Uetikon

28. August 2020

Öffentlichen Auflage der beiden Gestaltungspläne "Chance Uetikon" abgeschlossen

Bis 2028 sollen in Uetikon am See auf dem ehemaligen Areal der Chemischen Fabrik (CU) eine Kantonsschule für rund 1'500 Schülerinnen und Schüler, eine Berufsfachschule für rund 500 Lernende sowie ein lebendiges Quartier mit bis zu 600 Einwohnern entstehen. Die öffentliche Auflage für den kantonalen Gestaltungsplan "Kantonsschule am See" und den kommunalen Gestaltungsplan "Lebendiges Quartier am See" vom 29. Mai bis 27. Juli 2020 ist wie erwartet auf ein grosses Interesse gestossen.
 
Während der Frist von 60 Tagen konnte sich jeder und jede zu den umfangreichen Unterlagen schriftlich äussern. Für den kantonalen Gestaltungsplan sind rund 30 und für den kommunalen Gestaltungsplan rund 40 Einwendungen eingegangen. Dabei handelt es sich um Einwendungen von privaten Personen, öffentlichen Institutionen wie z.B. Planungsverbänden, Natur- und Landschaftsschutzvereinen, Gemeinden oder auch von Parteien und Vereinen aus der Region und Uetikon am See. In Anbetracht der historisch bedeutenden Planungswerke – die Umnutzung einer 200jährigen Chemiefabrik mit besonderer Lage direkt am Zürichsee – ist die Anzahl der Einwendungen überschaubar. Die Einwendungen sind in der Regel qualitativ und inhaltlich sehr gut verfasst und zeugen von einer intensiven Auseinandersetzung mit der komplexen Planungsmaterie. Dies ist sicher auch auf das erfolgreiche Beteiligungsverfahren mit der Uetiker Bevölkerung zurückzuführen.
 
Als nächster Schritt werden die Einwendungen von den Projektverantwortlichen des Kanton Zürichs und der Gemeinde Uetikon am See geprüft und in einem Bericht festgehalten. Die vertiefte Umsetzungs- oder Machbarkeitsprüfung wird mit den bestehenden Planungsteams von "Chance Uetikon" vorgenommen und einige Zeit in Anspruch nehmen. Voraussichtlich im Herbst 2020 wird die Projektsteuerung und Projektoberleitung darüber befinden können. Am  2. November 2020 plant der Gemeinderat mit der Projektsteuerung eine weitere Informationsveranstaltung für die interessierte Bevölkerung und stellt dann die berücksichtigten und nicht berücksichtigten Einwendungen zu den beiden Gestaltungsplänen (GP) vor. Anschliessend stehen dann die Genehmigungsverfahren durch den Regierungsrat (GP Kantonsschule am See) und den Gemeinderat, resp. die Gemeindeversammlung (GP Lebendiges Quartier am See) am 22. März 2021 an.
 
Am 10. Juli 2020 reichten Hans Wyler und zehn Mitunterzeichner eine Initiative "Erholungszone für Seeuferpark Uetikon" ein. Die Initiative fordert die Festlegung einer Erholungszone für den Seeuferpark anstelle der geplanten Zentrumszone. Sören Rohweder, Co-Präsident der Grünen Partei Uetikon, reichte mit zwei Mitunterzeichnern am  11. August 2020 ebenfalls eine Initiative ein mit dem Titel "Platz der Begegnung". Diese Initiative hat zum Ziel, eine 30 m lange Fläche vor dem Düngerbau einer Freihaltezone zuzuteilen. Beide Initiativbegehren wurden bereits als Einwendungen während der öffentlichen Auflage der Gestaltungspläne eingereicht. Der Gemeinderat prüft die Gültigkeit der beiden Initiativen gemäss § 150 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR).

Ansprechpersonen für Medien
Urs Mettler, Gemeindepräsident, Tel. 079 703 82 58 oder Reto Linder, Gemeindeschreiber, 044 922 72 01

 

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