Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürger, welche in Uetikon Wohnsitz haben.
Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:
•Die Rechnungs-Gemeindeversammlung im Juni
•Die Budget-Gemeindeversammlung im Dezember
Wenn genügend beschlussreife Geschäfte vorliegen, kann der Gemeinderat die Durchführung weiterer Versammlungen anordnen. Diese finden in der Regel im März und im September statt.
Kompetenzen: | Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind in der Gemeindeordnung geregelt. |
Voraussetzungen: | Die Einladung zu den Gemeindeversammlungen erfolgt durch Publikation im amtlichen Publikationsorgan, der Zürichseezeitung. Ausserdem wird das Weisungsheft mit den detaillierten Anträgen zur Traktandenliste jeweils allen Stimmberechtigten verteilt. |
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