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Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats

18. März 2020

Für den aus dem Gemeinderat zurücktretenden Hans Gantner ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 – 2022 zu wählen. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 12. März 2020 eine Ersatzwahl angeordnet. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie
§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Dienstag,
28. April 2020
Wahlvorschläge beim Gemeinderat Uetikon am See, Bergstrasse 90, Postfach, 8707 Uetikon am See, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Uetikon am See hat. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Uetikon am See eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Wahlvorschläge werden nach Ablauf der 40-Tage-Frist veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine Nachfrist von 7 Tagen angesetzt, innert der die Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue eingereicht werden können.

Sofern innert dieser ersten, als auch in der Nachfrist nicht mehr als ein Wahlvorschlag eingereicht wird, kann die oder der Vorgeschlagene ohne Durchführung eines Wahlganges als gewählt erklärt werden. Kommt eine stille Wahl nicht zu Stande, wird eine Urnenwahl angeordnet (§ 55 GPR).

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei den Zentralen Diensten, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See erhältlich oder können unter www.uetikonamsee.ch heruntergeladen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, 8706 Meilen, Rekurs mit Antrag und Begründung erhoben werden.

Zugehörige Objekte

Name
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Formular_Wahlvorschlag_Gemeinderat.pdf Download 1 Formular_Wahlvorschlag_Gemeinderat.pdf

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