NewsOffenlegung, Revitalisierung und hochwassersicherer Ausbau sowie Ersatz eines Durchlasses am Strickbach: Einspracheverfahren und GewässerraumfestlegungDer Gemeinderat hat mit Beschluss vom 20. Dezember 2018 folgendes Projekt für die öffentliche Bekanntmachung und Planauflage gemäss § 18a des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS 742.11) verabschiedet: Strickbach, öffentliches Gewässer Nr. 4.0, Offenlegung, Revitalisierung, hochwassersicherer Ausbau, Ersatz eines Durchlasses sowie Festlegung des Gewässerraums.Die Gemeinde Uetikon am See beabsichtigt den Strickbach, öffentliches Gewässer Nr. 4.0, ab dem Weg nördlich der Alten Bergstrasse 86 bis zum Durchlass zwischen der Alten Bergstrasse 80b und 82a offenzulegen, zu revitalisieren sowie hochwassersicher auszubauen. Zudem soll der Durchlass nördlich der Alten Bergstrasse 86 ersetzt werden. Gleichzeitig mit den Akten und Plänen des Wasserbauprojekts liegt auch der Plan des Gewässerraums für den Strickbach gemäss Art. 36a des Gewässerschutzgesetzes (GSchG, SR 814.20) in diesem Abschnitt auf. Einsprachen gegen das Bachprojekt und/oder gegen den Gewässerraum können innert einer Frist von 30 Tagen, die am 25. Februar 2019 abläuft, mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Infrastruktur, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, zuhanden der Baudirektion, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich, erhoben werden. Die Akten und Pläne liegen während der Einsprachefrist beim Bereich Infrastruktur der Gemeindeverwaltung Uetikon am See (Aktenaufla-gezimmer im 2. Stock) zu den üblichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. Auskunft zum Projekt erteilt Ihnen Frank Lienhard, Projektleiter Bau + Umwelt (044 922 72 53). Bereich Infrastruktur Datum der Neuigkeit 25. Jan. 2019
|