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Patenterteilung (Gastgewerbe)

Es wird zwischen drei Arten von Patenten unterschieden.

1. Patent zur Führung einer Gastwirtschaft

Das Patent für eine Gastwirtschaft berechtigt, Gäste zu bewirten. Es werden Patente für Gastwirtschaften mit oder ohne Alkoholausschank ausgestellt.

2.Patent zu Führung eines Klein- und Mittelverkaufbetriebes

Das Patent für den Klein- und Mittelverkauf berechtigt zum Verkauf von Alkoholhaltigen Getränken an Endverbraucher. Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Genuss an Ort und Stelle in Klein- und Mittelverkaufsbetrieben ist nicht gestattet.

3. Befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden, öffentlich zugänglichen Betriebes (Festwirtschaftbewilligung)

Für vorübergehend bestehende Betriebe (Festwirtschaften und Verkaufsstände) werden befristete Patente für eine bestimmte Zeit und Örtlichkeit ausgestellt.

Zugehörige Objekte

Name
Gesuch Patent Gastwirtschaftsbetrieb.pdf Download 0 Gesuch Patent Gastwirtschaftsbetrieb.pdf
Gesuch Patent Klein- und Mittelverkaufsbetrieb.pdf Download 1 Gesuch Patent Klein- und Mittelverkaufsbetrieb.pdf
Gesuch Festwirtschaft.pdf Download 2 Gesuch Festwirtschaft.pdf
Gesuch_Verlangerung_Schliessungsstunde..pdf Download 3 Gesuch_Verlangerung_Schliessungsstunde..pdf
Gesuch_um_dauernde_Hinausschiebung_Aufhebung_der_ordentlichen_Schliessstunde_fur_Gastwirtschaften.pdf Download 4 Gesuch_um_dauernde_Hinausschiebung_Aufhebung_der_ordentlichen_Schliessstunde_fur_Gastwirtschaften.pdf

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