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Verpflichtungserklärung

Möchte eine visumpflichtige Person als Besucher/Tourist oder für geschäftliche Besprechungen in die Schweiz einreisen, muss sie vor der Einreise in die Schweiz bei der für ihren Wohnort zuständigen schweizerischen Auslandvertretung (Botschaft oder Konsulat) ein Visum beantragen.

Dem ausländischen Antragsteller bzw. der ausländischen Antragstellerin wird von der schweizerischen Auslandvertretung das Formular "Verpflichtungserklärung" ausgehändigt. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung in der Schweiz nicht über solche Formulare verfügt.

Die antragstellende Person ergänzt das Verpflichtungsformular unter Rubrik 1 mit deren Personalien und der gewünschten Aufenthaltsdauer (bis max. 3 Monate).

Sie leitet dieses danach dem Garant in der Schweiz weiter.
Der Garant reicht das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular (Rubrik 2) bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes ein. Mit der Unterzeichnung dieser Erklärung verpflichtet sich der Garant unwiderruflich, bis zu einem Betrag von 30'000 Schweizer Franken sämtliche ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt (einschliesslich Unfall, Krankheit und Rückreise) zu übernehmen, die durch den Aufenthalt des eingeladenen Besuchers entstehen können.

Folgende Unterlagen sind für die Prüfung der Verpflichtungserklärung vorzuweisen:

  • Amtlicher Ausweis
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
  • aktueller Bankauszug mit Vermögensnachweis
  • Nachweis des Abschlusses einer Reiseversicherung über Fr. 50'000.-- (Person, Zeit und Betrag muss ersichtlich sein), falls Sie nicht über Fr. 30'000.-- Vermögen verfügen oder diese von der Schweizer Botschaft verlangt wird.
  • aktueller Betreibungsauszug
  • CHF 60.00 Gebühren


Die Einwohnerkontrolle klärt zudem die finanziellen Mittel/Liquidität des Garanten beim Steueramt sowie beim Betreibungsamt ab.

Es wird ausdrücklich empfohlen, zusätzlich eine Reiseversicherung über 50'000 Schweizer Franken pro Garantienehmer abzuschliessen.

Wird die Reiseversicherung von der Schweizer Botschaft verlangt oder kann der Garant nicht eindeutig belegen, dass er über die 30'000 Schweizer Franken Garantiesumme verfügt, ist der Abschluss dieser Reiseversicherung obligatorisch.

Diese Versicherung muss im gesamten Schengenraum und während der Gesamtgültigkeitsdauer des Visums gültig sein.

Anschliessend wird die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt des Kantons Zürich weitergeleitet.

Die Schweizer Auslandvertretung entscheidet schlussendlich über Erteilung oder Verweigerung des beantragten Visums.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundes: http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home/themen/einreise/merkblatt_einreise.html

Bitte beachten Sie: eine Reiseversicherung ist immer über Fr. 50'000.-- pro Person auszustellen!

Preis

60.00

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