Einbürgerung von schweizerischen Staatsangehörigen
Das Gemeindebürgerrecht von Uetikon am See kann erwerben, wer:
- seit mindestens zwei Jahren in Uetikon am See wohnhaft ist. Ist die Person bei der Gesuchseinreichung zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen zwei Jahre Wohnsitz im Kanton,
- sich und seine Familie zu erhalten vermag,
- die schweizerische Rechtsordnung beachtet.
Die benötigen Formulare finden Sie unten unter Dokumente. Sie können diese auch bei uns im Gemeindehaus persönlich abholen.
Für eine Einbürgerung von Schweizern erhebt die Gemeinde die Gebühr wie folgt: | |
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Einzelpersonen bis zum vollendeten 25. Altersjahr | CHF 75.00 |
Einzelpersonen ab dem vollendeten 25. Altersjahr | CHF 150.00 |
Ehepaare | CHF 225.00 |
Einbezogene Kinder | kostenlos |
Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen die Abteilung gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | |||
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Gesuch Erteilung Gemeindebürgerrecht inkl. Merkblatt 01.07.2023 | Download | 0 | Gesuch Erteilung Gemeindebürgerrecht inkl. Merkblatt 01.07.2023 |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Zentrale Dienste | 044 922 72 00 | gemeinde@uetikonamsee.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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210.1 | Vertrag zwischen den Gemeinden Meilen, Männedorf, Uetikon am See und Oetwil am See betreffend dem Zivilstandskreis Männedorf | 1. Januar 2011 |