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Inventarisation

Inventarisation

Die Inventarisation ist durchzuführen nach dem Tode von steuerpflichtigen Personen. Dieses Verfahren wird durch das Gemeindesteueramt eingeleitet, beaufsichtigt und abgeschlossen. Das schriftliche Inventarisationsverfahren ist für selbständig steuerpflichtige Personen durch die Zustellung des Inventarfragebogens, der Steuererklärung per Todestag, des Merkblatts des kantonalen Steueramtes über steuerrechtliche Fragen in Todesfällen (inkl. Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen) und des Tresoröffnungsprotokolls zu eröffnen.