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Friedensrichteramt

Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart.

Friedensrichter sind unter anderem zuständig für:
• Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen
• arbeitsrechtliche Streitigkeiten
• Erbteilungen, Testamentsanfechtungen
• Unterhaltsklagen
• Nachbarschaftsklagen

Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden:

https://www.vfzh.ch/formulare

Kontakt

Friedensrichteramt
Bergstrasse 90
8707 Uetikon am See
friedensrichter@uetikonamsee.ch

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